2 Wasser und Sediment
Das Wattenmeer ist ein offenes System. Mit steigender Flut dringen Meerwasser und Sedimente aus der Nordsee in das Wattenmeer ein. Eine ganze Reihe großer Flüsse führen Süßwasser und Sedimente heran. Die Beschaffenheit des Wassers und der Sedimente im Wattenmeer wird in erster Linie von diesen externen Quellen bestimmt, über die Schadstoffe ins Wattenmeer eingetragen werden. Die atmosphärische Deposition ist eine weitere Verschmutzungsquelle.
Schadstoffe werden im allgemeinen in drei Gruppen eingeteilt: 'natürliche Mikroverunreinigungen', 'anthropogene Mikroverunreinigungen' und 'Makroverunreinigungen'. Zu der ersten Gruppe gehören Stoffe wie etwa Schwermetalle, die nicht nur industriell produziert werden, sondern auch in natürlicher Form in der Umwelt vorkommen, wenn auch in schwacher Konzentration.
Zu der zweiten Kategorie, den durch menschliche Tätigkeit in die Umwelt gelangenden Stoffen, auch Xenobiotika genannt, gehören Stoffe wie PCB und Pestizide.
Makroverunreinigungen sind Stoffe, die natürlichen Ursprungs sind und in relativ hohen Konzentrationen in der (Meeres-)Umwelt zu finden sind. Zu den wichtigsten gehören Nährstoffe, insbesondere Phosphor- und Stickstoffverbindungen.
Mikroverunreinigungen können eine toxische Wirkung auf Pflanzen und Tiere haben, beispielsweise durch Beeinträchtigung des Fortpflanzungs-/Vermehrungs- oder des Immunsystems. Diese Wirkungen können durch Bioakkumulation und Synergieeffekte verstärkt werden.
Nährstoffe in übermäßig hohen Konzentrationen und Mengen können zu einer verstärkten Primärproduktion führen, die sich ihrerseits negativ auswirken kann, etwa in Form eines Sauerstoffmangels infolge sich zersetzender Algenmassen, Verschiebungen in der Artenzusammensetzung und einer Remobilisierung von Mikroverunreinigungen.
| Status |
Die relativ hohe Verschmutzung des Wattenmeeres ist in erster Linie auf drei Dinge zurückzuführen:
| Gemeinsame Ziele | |
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Hintergrundkonzentrationen natürlicher Mikroverunreinigungen. Konzentrationen anthropogener Stoffe wie bei Nulleinleitungen. Ein Wattenmeer, das hinsichtlich Eutrophierung als ,Non-Problem Area' betrachtet werden kann. |
| Bewertung |
Innerhalb der letzten zwanzig Jahre hat sich die Zufuhr toxischer Verbindungen über die Flüsse wesentlich verringert. Im Wattenmeer selbst ist bei den regelmäßig überwachten Schadstoffen wie etwa Schwermetallen und PCBs ein genereller Rückgang zu beobachten.
Die beiden wichtigsten Nährstoffe sind Stickstoffverbindungen und Phosphat. Was diese beiden betrifft, hat die Phosphatbelastung des Wattenmeerwassers und in geringerem Umfang auch die der Stickstoffverbindungen in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre zu sinken begonnen, in erster Linie aufgrund der Verwendung phosphatfreier Waschmittel und der Abwasser-reinigung.
Da die Stickstoffeinträge nicht in demselben Umfang abgenommen haben wie die Phosphat-einträge, hat sich das Verhältnis der relativen Konzentrationen dieser Nährstoffe verändert. Dies kann zu einem vermehrten Auftreten giftiger Algen führen. Es ist nicht klar erkenntlich, ob sich daraus auch andere biologische Konsequenzen ergeben.
Viele ins Wattenmeer eingeleitete toxische Verbindungen wie Schwermetalle und PCBs gelangen schließlich in die Sedimente, vor allem in Sedimente mit hohem Feinkornanteil. Bei Baggerarbeiten muß insbesondere auf den Verschmutzungsgrad des Baggergutes geachtet werden. Darüber hinaus können Baggerarbeiten und die Verklappung von Baggergut die Sichtverhältnisse im Wasserkörper beeinträchtigen.
Auch die Schiffahrt ist eine potentielle Quelle von Verschmutzungen in Form von Öl, Abfällen und gefährlichen Stoffen. In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Zwischenfälle mit angeschwemmten Chemikalien- und Ölresten ereignet, die von Schiffen stammten. Die Anzahl der entlang der Wattenmeerküste angeschwemmten verölten Vögel ist hoch geblieben. In den meisten Fällen stammt das Öl aus dem Schiffsbetrieb.
Die atmosphärische Deposition ist eine weitere Quelle von Schadstoffeinträgen bestimmter Substanzen.
Vor kurzem wurde innerhalb der IMO beschlossen, bestimmten Schiffsklassen mit Gefahrgut-ladungen vor der niederländischen und deutschen Wattenmeerküste einen verbindlichen Schiffahrtsweg vorzuschreiben. Hierbei handelt es sich um den Schiffahrtsweg von Nord Hinder bis zur Deutschen Bucht und umgekehrt (Tiefwasserschiffahrtsweg), dessen Benutzung für Öltanker (>10.000 BRT) und Schiffe, die schädliche flüssige oder gasförmige Stoffe als Massengut befördern (> 5.000 oder > 10.000 BRT), obligatorisch ist.
Nach den Vorschriften einer EG-Richtlinie sind mit Gefahrgut beladene Schiffe, die in europäischen Häfen anlegen, verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden zu melden.
| Weiteres Vorgehen |
Politik und Management auf trilateraler Ebene in bezug auf die Verschmutzungsproblematik sind eng mit Entwicklungen im Rahmen der Nordseeschutz-Konferenzen, der Übereinkommen von Oslo und Paris, der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) und der Europäischen Union gekoppelt. Innerhalb dieser Strukturen werden internationale Vereinbarungen zur Verschmutzungsproblematik getroffen, die für das gesamte Einzugsgebiet des Wattenmeer-gebietes von Belang sind. Die wichtigsten sind die von den Nordseeschutz-Konferenzen und der Kommission von Paris getroffenen Vereinbarungen über eine 50%ige Reduzierung der Nährstoffeinträge und eine 50 - 70%ige Reduzierung der Einträge gefährlicher Stoffe zwischen 1985 und 1995. 1992 beschloß die Kommission von Paris eine Verringerung der Verschmutzung durch Einleitungen toxischer, langlebiger und zu Bioakkumulation neigender Stoffe bis zum Jahr 2000 auf für den Menschen oder die Natur nicht schädliche Konzentrationen mit dem Ziel einer vollständigen Beseitigung. 1995 kamen die Nordseeanrainerstaaten überein, die Verschmutzung durch kontinuierliche Verringerung der Einleitungen, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe zu verhüten, um auf diese Weise auf das Ziel ihrer Einstellung im Laufe einer Generation (25 Jahre) hinzuarbeiten, wobei das endgültige Ziel den Hintergrundwerten nahekommende Konzentrationen bei natürlich vorkommenden Stoffen und Konzentrationen nahe Null bei industriell hergestellten/synthetischen Stoffen ist (INK Esbjerg Art. 17). Auch das MARPOL-Übereinkommen ist für das Wattenmeer sehr wichtig, da es das betriebsbedingte Ableiten von Öl bzw. Einbringen von Abfällen und gefährlichen Stoffen aus Schiffen regelt. Im Rahmen der IMO sind außerdem umfassende Regelungen für die Förderung eines sicheren Schiffsverkehrs erarbeitet worden.
Auf der 7. Trilateralen Wattenmeerkonferenz wurde vereinbart, daß es im Hinblick auf die Ziele in bezug auf Wasser- und Sedimentbeschaffenheit trilaterale Politik ist, die Zusammenarbeit im entsprechenden internationalen Rahmen zu verstärken, um die jeweils angestrebte Verringerung der Umweltverschmutzung zu erreichen (Leeuwarden Erklärung Art. 6.3). Gegebenenfalls wird diese Zusammenarbeit mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung insbesondere von Einträgen organischer Mikroverun-reinigungen und Stickstoffeinträgen verstärkt.
Außerdem wurden an die Nordseeschutz-Konferenzen gemeinsame trilaterale Statements gerichtet, in denen die besonderen Interessen und Probleme des Wattenmeeres im Hinblick auf die auf den Folgekonferenzen behandelten Fragestellungen präzisiert worden sind. Die Abstimmung mit der Arbeit im Vorfeld der Nordseeschutz-Konferenzen und im Hinblick auf das Monitoring im Rahmen von OSPAR erfolgt im Rahmen eines ständigen Beobachterstatus in den einschlägigen Arbeitsgruppen.
Unklar ist, inwieweit die Regelungen hinsichtlich Baggerarbeiten und Verklappung von Baggergut in den drei Anrainerstaaten des Wattenmeeres vergleichbar sind. 1993 wurden von der Oslo-Kommission Richtlinien zur Verklappung von Baggergut veröffentlicht. Auf der Watten-meerkonferenz in Esbjerg wurde vereinbart, bei der Entwicklung nationaler Kriterien für Baggerarbeiten und für die Verklappung von Baggergut gemäß den Osloer Richtlinien zusammenzuarbeiten und die Notwendigkeit einer Harmonisierung zu prüfen (Esbjerg Erklärung Art. 9).
Angesichts der Bedeutung von Baggerarbeiten und Verklappungen für das Wattenmeerökosystem erscheint eine Prüfung dieses Beschlusses mit dem Ziel einer Fortsetzung des trilateralen Harmonisierungsprozesses angebracht.
Was illegale Einleitungen aus Schiffen betrifft, müssen diesbezügliche Entwicklungen im Rahmen der Nordseeschutz-Konferenz und der IMO unterstützt werden. Auf der Konferenz von Leeuwarden wurde beschlossen, die zuständigen Behörden aufzufordern, geeignete Schritte zu unternehmen, um Einleitungen bzw. die Einbringung von Stoffen ins Meer, insbesondere auch von Ausflugs- und Sportbooten, auf ein Minimum zu reduzieren - einschließlich Bereitstellung von Betriebssystemen für Auffanganlagen an der Küste -, und dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum Jahre 1996 (Leeuwarden Erklärung Art. 64.4). Zur Bewertung dieses Beschlusses bedarf es eines Überblicks über die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Auffanganlagen in den Wattenmeerhäfen.
| 2.1 Trilaterale Politik und Management |
2.1.1 Die trilaterale Politik zur Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen und gefährlichen Stoffen aus allen möglichen Quellen deckt sich mit den Vereinbarungen im Rahmen von OSPAR und den Nordseeschutz-Konferenzen.
2.1.2 Zur Verminderung der Nährstoffeinträge in das Wattenmeer werden im Einklang mit dem Beschluß der Internationalen Nordseeschutz-Konferenz in Esbjerg für das Einzugsgebiet des Wattenmeeres die Maßnahmen für empfindliche Gebiete nach der EG-Richtlinie über kommunale Kläranlagen und die Maßnahmen für gefährdete Gebiete nach den Bedingungen der EG-Nitratrichtlinie umgesetzt.
Verschmutzung durch Schiffe
2.1.3 Zur Verhinderung der Verschmutzung durch den Schiffsbetrieb und zur Minimierung unfallbedingter Einleitungen wird ein Informations- und Leitsystem für Schiffe eingerichtet, die gefährliche Stoffe transportieren.
2.1.4 Ans Wattenmeer angrenzende Häfen werden über angemessene Einrichtungen zur Behandlung von auf Schiffen anfallenden Reststoffen und Abfällen aller Art verfügen, um den Anforderungen des MARPOL-Übereinkommens zu genügen.
2.1.5 Zur Verhinderung einer Verschmutzung der Meeresumwelt sowie der Pflanzen- und Tierwelt durch ausgelaufenes Öl und ausgetretene gefährliche Stoffe werden die Bemühungen um eine konsequentere Durchsetzung (Überwachung und strafrechtliche Verfolgung) der vereinbarten Vorschriften und Maßnahmen gegen widerrechtliche Einleitungen fortgesetzt.
Baggerarbeiten und Verklappung von Baggergut
2.1.6 Die drei Länder werden nationale Kriterien für Baggerarbeiten und für die Verklappung von Baggergut ausarbeiten und anwenden. Sie werden im Rahmen bestehender internationaler Übereinkünfte und Organisationen durch den Austausch von Informationen über die wichtigsten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Kriterien zusammenarbeiten.
2.1.7 Baggergut aus dem Wattenmeergebiet und aus Wattenmeerhäfen wird grundsätzlich in das System zurückgeführt, sofern der Verunreinigungsgrad die in dem betreffenden Land geltenden Höchstwerte nicht übersteigt.
Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Öl und Gas entstehende Einleitungen
2.1.8 Bei der Erkundung und Ausbeutung der Energiereserven in der Nordsee sowie im Wattenmeergebiet müssen mindestens die in den entsprechenden Gremien ausgehandelten internationalen Vereinbarungen befolgt werden. Daraus ergibt sich u.a. ein Verbot der Einleitung ölhaltiger Bohrspülungen und ölhaltigen Bohrkleins. Die Verklappung oder Einleitung von Bohrspülungen und/oder Bohrklein auf Wasserbasis ist nur nach Maßgabe der einschlägigen PARCOM-Vereinbarungen gestattet.
2.1.9 Das Entweichen giftiger Stoffe aus dem Schutzmantel von Pipelines und anderen Anlagen wird durch Verwendung geeigneter Materialien vermieden.
2.1.10 Im Schutzgebiet werden Offshore-Aktivitäten mit schädlichen Auswirkungen auf die Wattenmeerumwelt beschränkt und Nulleinleitungen zugrunde gelegt. Im Wattenmeergebiet außerhalb des Schutzgebietes werden Einleitungen von Bohrspülungen und Bohrklein auf Wasserbasis durch Anwendung des Standes der Technik und durch das Verbot der die Einleitung von Produktionsabwässern von Produktionsplattformen so weit wie möglich reduziert.
| 2.2 Trilaterale Projekte und Maßnahmen |
2.2.1 Entwicklung gemeinsamer wattenmeerspezifischer Kriterien zur Unterscheidung von Gebieten mit und ohne Eutrophierungsproblemen, die zur Bewertung des Fortschrittes bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele zur Verringerung des Nährstoffeintrags und damit der Verringerung der Eutrophierung erforderlich sind. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit den im Rahmen von OSPAR laufenden Bemühungen um die Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung der Eutrophierung durchgeführt.
2.2.2 Eine Bestandsaufnahme und Bewertung von Informations- und Leitsystemen für Schiffe, die Gefahrstoffe transportieren.
2.2.3 Eine Bestandsaufnahme und Bewertung der einzelstaatlichen Vorgehensweisen im Hinblick auf Baggerarbeiten und die Verklappung von Baggergut, mit dem Ziel der Unter-suchung der Frage, ob eine Harmonisierung notwendig und durchführbar ist.
2.2.4 Eine Bestandsaufnahme und Bewertung im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Auffanganlagen an Land.