8 Ländliches Gebiet
Zum ländlichen Gebiet gehören Wiesen und Ackerland auf den Inseln und dem Festland mit engem ökologischen Bezug zum Wattenmeer (Leeuwarden Erklärung Anlage I).
Ein enger ökologischer Bezug zum Wattenmeer läßt sich eindeutig nachweisen, wenn das Gebiet physikalische und biologische Faktoren aufweist, die für typische Wattenmeerarten wie etwa bestimmte Vogelarten unentbehrlich sind. Der Mensch hat diese Gebiete, wie z.B. Wiesen, Grün- und Weideland, durch Mähen und Weidehaltung von Kühen, Pferden und Schafen sowie durch den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie etwa Getreide, Kartoffeln und Raps, beeinflußt. Die Nutzung durch den Menschen hat in einem Großteil der ländlichen Gebiete Vorrang.
| Status |
Durchzügler wie z.B. manche Watvögel, Enten und Gänsearten frequentieren während ihres Aufenthaltes im Wattenmeergebiet die ländlichen Gebiete auf den Inseln und auf dem Festland hinter den Deichen. Wiesen, Weide- und Ackerflächen dienen dem Goldregenpfeifer, dem Kiebitz, dem Kampfläufer und dem Regenbrachvogel hauptsächlich im Frühjahr und Herbst als Rastplätze.
Die pflanzenfressenden Vogelarten Pfeifente, Weißwangengans und in geringerem Maß auch Ringelgans nutzen die Wiesen- und Ackerflächen im Herbst und im Frühjahr ebenfalls als Nahrungsgebiete.
Außerdem dienen ländliche Gebiete, wie etwa die Wiesen- und Ackerflächen auf den Inseln und auf dem Festland hinter den Deichen, bei Flut, d.h. wenn die Rastplätze auf den vor den Deichen gelegenen Flächen wegen des Hochwassers unbenutzbar sind, auch als Ausweichquartier.
| Gemeinsame Ziele | |
| Günstige Bedingungen für Flora und Fauna, insbesondere Zug- und Brutvögel. |
| Bewertung |
Alle von einer typischen Wattenmeervogelart genutzten Lebensräume sind miteinander verbunden und voneinander abhängig. Alle diese Lebensräume sind für die verschiedenen Arten zu unterschiedlichen Zeitpunkten von Bedeutung und stellen eine wesentliche Voraussetzung für die natürliche Entwicklung dieser Arten im Wattenmeer dar. Dieser Aspekt sollte bei der Entwicklung einer Managementstrategie für den Schutz verschiedener Vogelpopulationen berücksichtigt werden.
Für solche Arten, die in ländlichen Gebieten hinter den Deichen (wie Wiesen und Ackerflächen) brüten (z.B. Kiebitz, Austernfischer und Uferschnepfe), sollten in hinreichender Nähe zu den Brutplätzen Nahrungsgebiete und geeignete Rastplätze auf den Wattflächen oder in den Salzwiesen verfügbar sein.
Die pflanzenfressenden Vogelarten Pfeifente, Weißwangengans und in geringerem Maß auch Ringelgans nutzen von September/Oktober bis März/April Wiesen- und Ackerflächen als Nahrungsreviere. Bei der Habitatnutzung ist ein Wechsel von den traditionellen natürlichen Nahrungsgebieten wie etwa Seegras- und Salzwiesen zu landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. intensiv genutztem Grünland) zu verzeichnen, der zu Schäden auf diesen Flächen und in Folge dessen zu Konflikten mit Landwirten geführt hat. Die betroffenen Arten sind gezwungen worden, sich ihre Nahrung auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen zu suchen, da ihre natürlichen Lebensräume verlorengegangen oder verändert und/oder Störeinflüssen ausgesetzt sind. Sowohl in der Qualität als auch der Quantität der natürlichen Lebensräume sind unter dem Einfluß der Landwirtschaft, der Industrie, des Hochwasserschutzes und der Erholungsnutzungen Einbußen zu verzeichnen. Anthropogene Störungen als Folge der zunehmenden Nutzung der Außendeich- und Wattenflächen für Freizeit und Erholung haben eine stärkere Inanspruchnahme der ländlichen Gebiete mit sich gebracht.
Nachts werden die Marschen, Grünlandflächen und Felder hinter den Deichen intensiv von Pfeifenten genutzt, insbesondere dann, wenn sie nicht gestört werden. Allerdings sind die Nutzung landwirtschaftlich genutzter Flächen durch Gänse und Enten und folglich auch die sich daraus ergebenden Konflikte auf bestimmte örtlich begrenzte Gebiete konzentriert. Das hängt nicht nur von der Art des Managements der betreffenden Gebiete ab, sondern auch vom Management der Lebensräume und der Gänse an anderen Orten. Die Entwicklungen in der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Flächenstillegung oder Umwidmung von Wiesen in Ackerland) wirken sich auch auf die Inanspruchnahme durch Gänse und Enten aus.
| Weiteres Vorgehen |
Wichtigstes Element der künftigen Politik und des künftigen Managements ist, auf eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung des ländlichen Gebietes hinzuarbeiten. Es liegt jedoch auf der Hand, daß dies nur in enger Zusammenarbeit und auf freiwilliger Basis mit dem Agrarsektor geschehen kann.
Die regionalen und lokalen Behörden tragen eine wichtige Verantwortung, wenn es darum geht, zu einer nachhaltigen Nutzung in Zusammenarbeit mit den Bewohnern des Gebietes anzuregen.
Auch Maßnahmen im Tidebereich und in den Salzwiesen tragen dazu bei, günstige Bedingungen für die betroffenen Vogelarten zu schaffen.
| 8.1 Trilaterale Politik und Management |
Windenergie und landwirtschaftliche Nutzung sind die wichtigsten anthropogenen Tätigkeiten, die für das gemeinsame Ziel, ,günstige Bedingungen für Vögel in ländlichen Gebieten' relevant sind.
Trilaterale Maßnahmen in Hinblick auf das Management menschlicher Tätigkeiten, die für das ländliche Gebiet relevant sind und die auch für die spezifischen gemeinsamen Ziele für Vögel von Relevanz sind, wie z.B. die Jagd, werden in Kapitel 9 über Vögel umfassend behandelt.
Zur Zeit wird ein "Internationaler Vogelzugmanagementplan Dunkelbäuchige Ringelgans" (Einzelarten-Aktionsplan im Rahmen des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommens - AEWA) ausgearbeitet, der auf der nächsten Trilateralen Regierungskonferenz vorgelegt werden soll.
Landwirtschaftliche Nutzung
8.1.1 Zur Förderung des Naturschutzes, zur Erhaltung typischer Landschaftsbestandteile und zum Schutz des Kulturerbes wird eine nachhaltige Landwirtschaft unterstützt, u.a. auch finanziell.
8.1.2 Für landwirtschaftliche Zwecke erschlossene Naturräume sollten - wo möglich - im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit mit den Eigentümern und mit ihrer aktiven Beteiligung renaturiert werden.
8.1.3 Bemühungen des Agrarsektors, die Ausbringung und unbeabsichtigte Schadwirkungen von Pflanzenschutzmitteln und anderen giftigen Stoffen sowie Düngemitteln im ländlichen Gebiet zu verringern, werden unterstützt, u.a. auch finanziell.
| 8.2 Trilaterale Projekte und Maßnahmen |
8.2.1 Durchführung von Diskussionen mit den ortsansässigen Landwirten in den Poldergebieten, um festzustellen, welche Bewirtschaftungsmethoden lang- und kurzfristig am aussichtsreichsten erscheinen, um die gemeinsamen Ziele mit einer nachhaltigen Landwirtschaft zu verknüpfen.
8.2.2 Eine Untersuchung der Möglichkeiten für eine nachhaltige Landwirtschaft und für die Verknüpfung von Landwirtschaft und Naturmanagement im ländlichen Gebiet.