Erklärung von Stade

Anhang I:

Trilateraler
Wattenmeerplan

Ministererklärung der
Achten Trilateralen Regierungskonferenz
zum Schutz des Wattenmeeres

Stade, 22. Oktober 1997

 

Vorwort

   Das Wattenmeer: Auf dem Weg ins nächste Jahrtausend

1 Das Wattenmeer ist ein Gebiet, das sich durch außergewöhnliche natürliche Werte auszeichnet. Charakteristisch ist eine hohe biologische Produktivität und eine ausgeprägte natürliche Dynamik. Das Wattenmeer ist Europas größtes Feuchtgebiet und stellt mit seinen Sand- und Schlickflächen das größte zusammenhängende Wattengebiet der Welt dar.

2 Das Wattenmeergebiet wird seit Jahrtausenden von Menschen bewohnt. Die Urbevölkerung lebte in erster Linie von der Jagd und vom Fischfang. Im Zusammenhang mit der dauerhaften Besiedelung und der Ausdehnung der Landwirtschaft entwickelte sich die Landgewinnung zu einer wichtigen Tätigkeit. Im Laufe des letzten Jahrhunderts und speziell seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich der Einfluß des Menschen aufgrund zunehmender technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Chancen immer weiter verstärkt. Das Wattenmeer ist ein Gebiet, in dem Menschen leben, arbeiten und sich erholen.

3 Noch vor 30 Jahren existierten ernstzunehmende Pläne, größere Teile des Wattenmeeres für landwirtschaftliche Zwecke einzudeichen. Heute ist man sich einig, daß das Wattenmeer eine Landschaft mit einzigartigen Naturwerten ist, die ihrerseits die Grundlage für die Sicherung der Existenz der ortsansässigen Bevölkerung, den Tourismus, Erholungs- und Freizeitnutzungen und andere Aktivitäten bilden.

4 Anfang der siebziger Jahre wurden auf nationaler und internationaler Ebene erste Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Chemikalien ergriffen. Von da an vollzog sich ein tiefgreifender Umdenkprozeß, der dazu führte, daß sich die Wasser- und Sediment-beschaffenheit wesentlich verbesserte.

5 Begonnen hatte dieser Umdenkprozeß Anfang dieses Jahrhunderts mit der Pionierarbeit von engagierten Bürgern und Nichtregierungsorganisationen (NRO), die Vogelschutzkolonien gründeten. Doch es hat fast 70 Jahre gedauert, bis auf offizieller Seite das zunehmende Bewußtsein für die Bedeutung des Gebietes in einen wirksamen Naturschutz mündete. Regierungen auf zentralstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene sowie Interessenverbände haben ungeachtet der häufig an ihnen geübten Kritik hierbei eine wichtige Rolle gespielt.

6 Vor fast 20 Jahren begann ein Prozeß, in dessen Verlauf der Schutz und die Erhaltung des gesamten Wattenmeeres mit Naturschutzgebieten und Nationalparken gesichert und die trilaterale Wattenmeerkooperation zwischen den Niederlanden, Deutschland und Dänemark begründet und erweitert wurden. Parallel dazu wurden Teile des Gebietes als Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete), als Gebiete im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie und als Biosphärenreservate im Rahmen des Programms "Man and the Biosphere" (MAB) ausgewiesen.

 

Internationale Ausweisungen
(siehe Karten in Anlage I)

A. Rechtsverbindliche EU-Richtlinien

1 Ziel der Richtlinie 79/409/EWG des Rates (Vogelschutzrichtlinie der EG) ist der Schutz aller natürlich vorkommenden Vogelarten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Nach den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie sollen die Mitgliedstaaten die für die Erhaltung dieser Arten, auch wandernder Arten, geeignetsten Gebiete zu besonderen Schutzgebieten (Special Protection Areas - SPAs) erklären. Der niederländische Teil des Schutzgebietes (1) wurde als SPA ausgewiesen. In Deutschland sind der niedersächsische Teil des Schutzgebietes, die Inseln Scharhörn und Neuwerk im hamburgischen Teil des Wattenmeeres ebenso wie der schleswig-holsteinische Wattenmeer-Nationalpark und fünf angrenzende Gebiete als SPA ausgewiesen. Die Ausweisung des hamburgischen Wattenmeer-Nationalparks ist in Vorbereitung.

2 Ziel der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (Habitatrichtlinie der EG) ist die Erhaltung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere in den Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Habitat-Richtlinie soll ein kohärentes ökologisches Netz mit der Bezeichnung NATURA 2000 geschaffen werden. NATURA 2000 wird die auf der Grundlage der Habitat-Richtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete (Special Areas of Conservation - SACs) und die SPAs der Vogelschutzrichtlinie umfassen. Die Ausweisung von SACs wird in den nächsten Jahren erfolgen, und wesentliche Teile des Wattenmeeres werden in NATURA 2000 einbezogen.

 B. Internationale Übereinkommen und Programme

3 Das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung von 1971 (Ramsar-Konvention) ist ein weltweiter völkerrechtlicher Vertrag zur Erhaltung von Feuchtgebieten, d.h. offenen Flachgewässern und Gebieten, die regelmäßig oder periodisch mit Wasser bedeckt oder gesättigt sind. Im Rahmen der Konvention werden von den Vertragsparteien Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ausgewiesen. Wesentliche Teile des Wattenmeeres sind als Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Der niederländische Teil des Schutzgebiets ist ein Ramsar-Gebiet. In Deutschland umfassen die Ramsar-Gebiete im Wattenmeer im Kern die Nationalparke und eine Reihe von Gebieten auf den Inseln und dem angrenzenden Festland. In Dänemark besteht das Wattenmeer-Ramsar-Gebiet aus den unbewohnten Teilen der Inseln, angrenzenden Marschengebieten auf dem Festland und dem dänischen Teil des Schutzgebiets mit Ausnahme des Schiffahrtswegs von der Nordsee nach Esbjerg und den Hafen von Esbjerg.

4 Biosphärenreservate sind geschützte Ausschnitte repräsentativer Ökosysteme des Landes und der Küsten, die im Rahmen des "Man and the Biosphere (MAB)"- Programms der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturschutz und für die Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Fähigkeiten und menschlicher Werte zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung international anerkannt worden sind. Der deutsche und niederländische Teil des Schutzgebietes sind als MAB-Gebiete ausgewiesen.

(1) Das Schutzgebiet besteht aus den trilateralen Schutzgebieten, wie sie in § 10 der Leeuwardener Erklärung definiert wurden

 

7 Das Wattenmeer ist ein Küstenmeer, das in vieler Hinsicht mit der Nordsee und dem nordwesteuropäischen Festland in einer Wechselbeziehung steht. Die Beschaffenheit des Wassers, der Sedimente und der Meereslebensräume des Wattenmeeres wird in erheblichem Maße von der Nordsee und den Aktivitäten in den Einzugsgebieten der in die Nordsee mündenden Flüsse beeinflußt. Das Wattenmeer ist ein wichtiges Laich- bzw. Aufzuchtgebiet für Nordseefische und einige Meeressäugetierarten. Aus diesen Gründen waren und sind Politik und Management auf trilateraler Ebene im Hinblick auf Verschmutzungs- sowie Arten- und Habitatschutzfragen eng mit den Entwicklungen im Rahmen der Nordseeschutz-Konferenzen, des Oslo- und Paris-Übereinkommens, des als Nachfolgeabkommen zu den beiden letzteren abgeschlossenen Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Konvention von 1992), das demnächst ratifiziert werden dürfte, und der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) verknüpft.

8 Durch diese nationalen und internationalen Ausweisungen und völkerrechtlichen Verträge hat das Wattenmeer einen erweiterten und umfassenden Schutzstatus erlangt. Die aus diesen Ausweisungen resultierenden Schutzsysteme und -regelungen können als Beginn der Umsetzung der in dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und der Agenda 21 verankerten Verpflichtungen betrachtet werden. Außerdem bilden sie die Grundlage für die nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Wattenmeerregion in der Gegenwart und in der Zukunft.

9 Heutzutage wird häufig die Ansicht vertreten, daß 'wir genug für die Natur getan haben', ja es heißt sogar, der Wattenmeerschutz sei übertrieben. In der großen Zahl von Vorschriften und Verordnungen spiegeln sich jedoch unmittelbar die vielfältigen Nutzungsansprüche wider, denen das Wattenmeer ausgesetzt ist. Diese Ansprüche gelten heute oft genauso wie vor zehn Jahren und sind in manchen Fällen sogar noch stärker ausgeprägt. In Zukunft wird es zwar keine Landgewinnungsprojekte mehr geben und die Reduzierung der Schadstoffbelastung ist eine Frage von hoher politischer Relevanz, doch ist gleichzeitig mit massiveren Auswirkungen und Konflikten u.a. im Zusammenhang mit der Aufsuchung und Gewinnung von Gas, der Windenergie, der Vertiefung von Ästuaren und dem Küstenschutz angesichts des verstärkten Anstiegs des Meeresspiegels zu rechnen.

10 Hinzu kommt, daß wir es mit einem System zu tun haben, das frühere Beeinträchtigungen widerspiegelt. So haben zum Beispiel Landgewinnungsmaßnahmen zu einer Verkleinerung der Gesamtfläche geführt, was die Anpassungsfähigkeit des Gebietes an einen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels beeinträchtigt hat. Die im niedersächsischen Wattenmeer auftretenden "schwarzen Flecken " sind ein Indiz für die Ansammlung organischen Materials als Folge der Eutrophierung. Auch die hohe Zahl von bedrohten Habitaten, die den roten Listen zu entnehmen ist, muß reduziert werden, damit die gesamte Vielfalt der zu einem natürlichen und dynamischen Wattenmeer gehörenden Habitattypen erreicht wird.

11 In den "gemeinsamen Zielen" (vergl. Kap. I, Ziffer 9), die im Mittelpunkt dieses Dokumentes stehen, kommt sowohl die Notwendigkeit einer Wiederherstellung der natürlichen Werte des Wattenmeer-ökosystems zum Ausdruck als auch die Notwendigkeit, daß dort auch in Zukunft menschliche Tätigkeiten möglich sein müssen. Die Ziele verdeutlichen, daß eine Zunahme der natürlichen und ungestörten Lebensräume im gesamten Wattenmeer eine unabdingbare Voraussetzung für die Wiederherstellung des Ökosystems ist. Die Ziele sind in einer offenen Art und Weise formuliert worden, wobei jedoch die zu der gewünschten Situation führende Richtung vorgegeben ist. Das bedeutet, daß Verhandlungsspielraum vorhanden ist - aus der Sicht der Nutzer wie auch aus der Sicht des Naturschutzes.

12 Gleichzeitig ist es eine Voraussetzung, daß nachhaltige menschliche Aktivitäten in dem Gebiet auch in der Zukunft möglich bleiben. Eine nachhaltige Entwicklung muß auch den Bedürfnissen und Anforderungen der betroffenen Bevölkerung - beispielsweise Küstenschutzmaßnahmen, Management von Schiffahrtslinien, Energieversorgung, Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Infrastruktur sowie innere und äußere Sicherheit - Rechnung tragen.

13 Mit diesem Plan werden Bewohner, Nutzer, Besucher und alle Betroffenen in der Watten-meerregion eingeladen, eigene Ideen und Beiträge zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele einzubringen.

 

   Die gemeinsame Vision

14 Die gemeinsamen Ziele kennzeichnen eine gemeinsame Vision für das Wattenmeer, die die folgenden Bestrebungen der Länder umfaßt: