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Das Wattenmeer
als Weltnaturerbe |
Das
Wattenmeer als Weltnaturerbe - Eine globale Auszeichnung
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Das Wattenmeer besitzt als eines
der größten Feuchtgebiete der Welt eine international
herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine
größere zusammenhängende Sand- und Schlickwattfläche
aufweisen.
Deshalb verdient es das Wattenmeer,
als Welterbestätte in die UNESCO- Liste des Erbes der Welt
aufgenommen zu werden. Eine solche globale Auszeichnung kann
entweder aufgrund des Naturgutes " oder aufgrund
kultureller oder beidem erfolgen.
Die Wattenmeeranrainer Niederlande,
Deutschland und Dänemark haben auf der letzten Trilateralen
Wattenmeerkonferenz im Oktober 2001 in Esbjerg (Dänemark) die
Möglichkeit diskutiert, das unter Schutz stehende
Wattenmeermeergebiet der Teile davon als Weltnaturerbe bei der UNESCO
anzumelden.
Zu
einem späteren Zeitpunkt sollen auch kulturelle Aspekte
miteinbezogen werden, um ggf. das Natur- um ein Kulturerbe
zu erweitern.
Die Minister haben auf der
Esbjerg-Konferenz den in der Wattemeerregion eingeleiteten
Konsultationsprozess begrüßt, der anstrebt, die örtliche
Bevölkerung über die beabsichtigte Anmeldung, wie von den UNESCO
Richtlinien gefordert, zu Rate zu ziehen und sich darauf
verständigt, den Konsultationsprozess in der Wattenmeerregion
fortzusetzen mit dem Ziel, den Prozess binnen zwei Jahre abzuschließen.
Schon auf der Regierungskonferenz
1991 wurde vereinbart, eine Aufnahme in die Welterbeliste anzustreben.
1997 wurde der Beschluss bekräftigt und beschlossen, dass
eine Nominierung als Welterbe nur gemeinsam mit der örtlichen
Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretern vorbereitet
werden kann. Nach den Bemühungen zum Schutz des Wattenmeeres
in den vergangenen Jahren sind nun die Voraussetzungen erfüllt
zusammen mit der Bevölkerung der drei Wattenmeerstaaten
eine mögliche Anmeldung zu erörtern.
Warum ein
Welterbe ?
Durch ihren Beitritt zur Welterbe-
Konvention haben sich die drei Wattenmeernationen Dänemark,
Deutschland und die Niederlande verpflichtet, ihr Natur- und
Kulturerbe von herausragender weltweiter Bedeutung zu identifizieren
und zu bewahren. Es steht außer Zweifel, dass das Wattenmeer
ein solch bedeutsames Gebiet darstellt.
Die Anerkennung als Welterbe
wäre eine globale Auszeichnung für die nun seit fast
einer Generation andauernden Bemühungen der Bevölkerung,
Organisationen und Regierungen der drei Staaten, das Wattenmeer
zu schützen und nachhaltige Wirtschaftsweisen - einschließlich
der traditionellen Nutzung seiner Ressourcen - zu gewährleisten.
Eine und Vorteile für die Region.

Warum ein
Kulturerbe zu einem späteren Zeitpunkt ?
Mit dem Wattenmeer und seinen
durch Land und Wasser geprägten Naturschätzen verbindet
sich eine lange und wechselvolle Geschichte der Besiedlung, der
Lebensweise und der Aktivitäten des Menschen. In den Augen
vieler Bewohner stellt deshalb
das Wattenmeer eine einzigartige Kulturlandschaft
dar, der ein höheres Maß an Anerkennung zusteht. Um
die weltweite Bedeutung dieses Kulturerbes belegen zu können,
müssen jedoch noch ausführlichere Informationen zusammengestellt werden. Momentan
wird deshalb in dem trilateralen Projekt LANCEWAD das kulturelle
und landschaftliche Erbe der Wattenmeerregion inventarisiert.
Nach Projektabschluss werden wir beurteilen können, ob und
welche Kulturgüter von weltweitem Rangsein könnten.
Auf jeden Fall sollten schon
im ersten Schritt einer Anmeldung als Weltnaturerbe die mit der
traditionellen Lebensweise an unserer Küste verbundenen
kulturellen Werte mit historische Gebäude ( z. B. der Leuchtturm
von Neuwerk), Schiffswracks und Stätten der früheren
Salz- oder Landgewinnung entlang der Küste.

Wo liegen
Chancen und Vorteile ?
Die besondere Qualität des
trilateralen Wattenmeerschutzgebietes spiegelt sich darin wider,
dass es bereits jetzt zum größten Teil aus Nationalparken,
Naturschutzgebieten, FFH- / Vogelschutz- oder RAMSAR- Gebieten
besteht.
Ein zusätzliches Etikett " könnte daher
in den Augen vieler Menschen auf den ersten Blick überflüssig
erscheinen.
Aber:
Die Anerkennung als Welterbegebiet stellt etwas Einzigartiges
und von hohem internationalem Rang dar. Außerdem unterstützt
sie die Lösung solcher Probleme, die nur in einem internationalen
Zusammenhang angegangen werden können.
Das Prädikat Welterbe " ist auch ein international
wirksames Marketinginstrument und kann der Wattenmeerregion eine
herausragende Marktposition verschaffen.
Zusätzlich zu den traditionellen
Gästen wird dieses Prädikat auch Touristen aus entfernteren
Regionen der Welt anziehen.
Neben der Tourismusbranche können sich zusätzliche
wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, weil es zunehmend
attraktiv wird, in oder in der Nähe solcher Gebiete zu leben
und zu arbeiten.
Das würde zusätzliches Einkommen für die Wattenmeerregion
bedeuten.
Mögliche schädliche Auswirkungen auf die Natur und
die Ressourcen müssen dabei aber rechtzeitig erkannt und
durch sorgfältige Planung sowie die Zusammenarbeit aller
Beteiligten ( Behörden, Organisationen, Unternehmen sowie
die ansässige Bevölkerung) verhindert werden. Dabei
ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensqualität
der in der Region lebenden
Menschen erhalten bleibt.
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Die Welterbe- Konvention
der UNESCO
Eine Verbindung von Natur und Kultur
Die ursprüngliche Absicht
der Konvention von 1972 war es, das Natur-und Kulturerbe von
herausragender weltweiter Bedeutung zu identifizieren. Mehr als
160 Staaten haben diese Konvention unterzeichnet. Anerkannte Stätten
werden in der Liste des Welterbes veröffentlicht.
Die Konvention verbindet den
Schutz von Natur und Kultur. Natur und Kultur gehören unmittelbar zusammen.
Die kulturelle Identität von Völkern wird durch die Umwelt geprägt,
in der sie leben. Genau wie die Kreativität der Menschen
durch die Besonderheit ihrer Umwelt belebt wurde, tragen einige
der spektakulärsten Stätten den Stempel jahrhundertelanger
menschlicher Aktivität. |
Entstehen
zusätzliche Verpflichtungen?
Die Konvention zum Welterbe und
ihre Umsetzungsrichtlinien fordern für ein Gebiet oder eine
Stätte einen Managementplan
und einen ausreichenden Schutzstatus durch
gesetzliche Regelungen, institutionelle Maßnahmen oder
Traditionen. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Umweltbeobachtung
( Monitoring) des Gebietszustandes für die periodische Berichtspflicht
erforderlich. Alle diese Maßnahmen haben zum Ziel, die
Werte zu erhalten, aufgrund derer das Gebiet prämiert wurde.
Die drei Staaten haben bereits
viele Jahre gemeinsam für die Umsetzung
dieses Ziels gearbeitet:
Die administrativen Anforderungen zum Schutz des Welterbegebietes
werden dadurch erfüllt, dass das trilaterale Wattenmeerschutzgebiet
als Nationalpark ( in Deutschland) bzw.
als Wattenmeernaturschutzgebiet ( in Dänemark und den Niederlanden)
ausgewiesen ist.
Der Trilaterale Wattenmeerplan und das gemeinsame Monitoringprogramm
bilden ein umfangreiches System aus gemeinsamen Prinzipien, Zielen,
Politik, Management und Dauerbeobachtung,
welches die Anforderungen an Management
und Monitoring erfüllt.
Sind zusätzliche
Regelungen nötig?
Nein.
Die geltenden Regelungen entsprechen bereits vollständig
den Anforderungen. Bestehende Privatrechte und Besitztümer
werden nicht angetastet.

Sind Änderungen
der Regelungen oder des Wattenmeerplanes nach einer Anerkennnung
weiterhin möglich?
Ja.
Der Schutz und das Management eines Gebietes unterliegen dem
Wandel. Beide müssen auf zukünftige Entwicklungen und
Herausforderungen reagieren. Eine nachhaltige Entwicklung der
Region muss und wird möglich sein. Dies ist so lange unproblematisch,
wie der Wert des Welterbegebietes im Sinne der Konvention zum
Welterbe erhalten bleibt.
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Von der Anmeldung zur Anerkennung
1. Staaten melden Gebiete
oder Stätten bei der UNESCO für die Eintragung in die
Liste des Welterbes an. Die intensive Einbeziehung der örtlichen
Bevölkerung in die Anmeldung ist für die Entwicklung
einer gemeinsamen
Verantwortung zum Erhalt des Gebietes von besonderer Bedeutung.
Für das Wattenmeerschutzgebiet kann die Anmeldung nur gemeinsam durch die Niederlande,
Dänemark und Deutschland erfolgen, weil das Wattenmeer eine
grenzüberschreitende Einheit darstellt.
2. Die Anmeldung erfolgt beim
UNESCO World Heritage Center in Paris.
Sie wird von einem Beratungsgremium
des World Heritage Center nach den Kriterien der Konvention bewertet.
3. Das zwischenstaatliche
und unabhängige Komitee zum Welterbe entscheidet, ob ein
Gebiet aufgenommen werden soll. Dieser Prozess braucht etwa eineinhalb
Jahre. Anmeldeschluss ist der 1. Februar eines Jahres.Die endgültige
Entscheidung über eine Anerkennung als Welterbe wird auf
der jährlichen Sitzung des Komitees im Juni des Folgejahres getroffen.
Nach Aufnahme eines Gebietes oder einer Stätte in die Liste
des Welterbes sind
die Staaten verpfl ichtet, dem World Heritage Center in Abständen
von sechs Jahren über den Zustand des Gebietes zu berichten,
damit festgestellt werden kann, ob die Bedingungen für die
Anerkennung als Welterbe weiterhin erfüllt sind. |
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Die Liste des Welterbes
Die herausragenden Kultur- und Naturgüter der Welt
Der Grand Canyon in Amerika,
das Great Barrier Riff in Australien, die ägyptischen Pyramiden
und das Taj Mahal in Indien haben eines gemeinsam: sie werden
in der Welterbeliste aufgeführt, genauso wie die Hansestadt Lübeck.
Bis heute sind weltweit 690 Stätten als Kultur- , Natur-
oder Natur- und Kulturerbe benannt. In Europa gibt es allerdings
nur eine Handvoll Gebiete, die als Weltnaturerbe anerkannt sind
und keines ist so einzigartig, spektakulär, groß und
wohlbekannt wie das Wattenmeer.
Für eine Anerkennung
muss ein Gebiet oder eine Stätte eine herausragende Bedeutung
als Erbe der Menschheit aufweisen. Es muss belegt werden, dass
das Gebiet weltweit einzigartig ist und für zukünftige
Generationen erhalten bleibt. |
Kontaktadressen:
Niedersächsisches Umweltministerium
Postfach 41 07
30041 Hannover
Ministerium für Umwelt,
Natur und Forsten
des Landes Schleswig- Holstein
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
Umweltbehörde der Freien
und Hansestadt Hamburg
Billstr. 84
20539 Hamburg

Weitere Informationen:
Burbridge, Peter: Die Anmeldung
des Wattenmeer- Schutzgebietes als Welterbestätte. Eine
Machbarkeitsstudie im Auftrag der Trilateralen Wattenmeerkooperation
und des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats (2000). Bericht
(140 KB): Annex
3-1 (920 KB) / Annex
3-2 (830 KB)
Weitere Informationen über
die Konvention zum Welterbe finden Sie unter: World Heritage
Center, UNESCO, www.unesco.org/whc
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Photos:
NPA/Archiv Wernicke, Quedens, Ketelsen, Fiedler, Jessel, DelMessier,
Stock, Nationalparkverwaltung
Niedersächsisches Wattenmeer, Jan Abrahamse
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