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Das Wattenmeer als Weltnaturerbe

Das Wattenmeer als Weltnaturerbe - Eine globale Auszeichnung

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Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine größere zusammenhängende Sand- und Schlickwattfläche aufweisen.

Deshalb verdient es das Wattenmeer, als Welterbestätte in die UNESCO- Liste des Erbes der Welt aufgenommen zu werden. Eine solche globale Auszeichnung kann entweder aufgrund des „Naturgutes " oder aufgrund kultureller oder beidem erfolgen.

Die Wattenmeeranrainer Niederlande, Deutschland und Dänemark haben auf der letzten Trilateralen Wattenmeerkonferenz im Oktober 2001 in Esbjerg (Dänemark) die Möglichkeit diskutiert, das unter Schutz stehende Wattenmeermeergebiet der Teile davon als Weltnaturerbe bei der UNESCO anzumelden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch kulturelle Aspekte miteinbezogen werden, um ggf. das Natur- um ein Kulturerbe zu erweitern.

Die Minister haben auf der Esbjerg-Konferenz den in der Wattemeerregion eingeleiteten Konsultationsprozess begrüßt, der anstrebt, die örtliche Bevölkerung über die beabsichtigte Anmeldung, wie von den UNESCO Richtlinien gefordert, zu Rate zu ziehen und sich darauf verständigt, den Konsultationsprozess in der Wattenmeerregion fortzusetzen mit dem Ziel, den Prozess binnen zwei Jahre abzuschließen. 

Schon auf der Regierungskonferenz 1991 wurde vereinbart, eine Aufnahme in die Welterbeliste anzustreben. 1997 wurde der Beschluss bekräftigt und beschlossen, dass eine Nominierung als Welterbe nur gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretern vorbereitet werden kann. Nach den Bemühungen zum Schutz des Wattenmeeres in den vergangenen Jahren sind nun die Voraussetzungen erfüllt zusammen mit der Bevölkerung der drei Wattenmeerstaaten eine mögliche Anmeldung zu erörtern.

Warum ein Welterbe ?

Durch ihren Beitritt zur Welterbe- Konvention haben sich die drei Wattenmeernationen Dänemark, Deutschland und die Niederlande verpflichtet, ihr Natur- und Kulturerbe von herausragender weltweiter Bedeutung zu identifizieren und zu bewahren. Es steht außer Zweifel, dass das Wattenmeer ein solch bedeutsames Gebiet darstellt.

Die Anerkennung als Welterbe wäre eine globale Auszeichnung für die nun seit fast einer Generation andauernden Bemühungen der Bevölkerung, Organisationen und Regierungen der drei Staaten, das Wattenmeer zu schützen und nachhaltige Wirtschaftsweisen - einschließlich der traditionellen Nutzung seiner Ressourcen - zu gewährleisten. Eine und Vorteile für die Region.

 

 

Warum ein Kulturerbe zu einem späteren Zeitpunkt ?

Mit dem Wattenmeer und seinen durch Land und Wasser geprägten Naturschätzen verbindet sich eine lange und wechselvolle Geschichte der Besiedlung, der Lebensweise und der Aktivitäten des Menschen. In den Augen vieler Bewohner stellt deshalb das Wattenmeer eine einzigartige Kulturlandschaft dar, der ein höheres Maß an Anerkennung zusteht. Um die weltweite Bedeutung dieses Kulturerbes belegen zu können, müssen jedoch noch ausführlichere Informationen zusammengestellt werden. Momentan wird deshalb in dem trilateralen Projekt LANCEWAD das kulturelle und landschaftliche Erbe der Wattenmeerregion inventarisiert. Nach Projektabschluss werden wir beurteilen können, ob und welche Kulturgüter von weltweitem Rangsein könnten.

Auf jeden Fall sollten schon im ersten Schritt einer Anmeldung als Weltnaturerbe die mit der traditionellen Lebensweise an unserer Küste verbundenen kulturellen Werte mit historische Gebäude ( z. B. der Leuchtturm von Neuwerk), Schiffswracks und Stätten der früheren Salz- oder Landgewinnung entlang der Küste.

Wo liegen Chancen und Vorteile ?

Die besondere Qualität des trilateralen Wattenmeerschutzgebietes spiegelt sich darin wider, dass es bereits jetzt zum größten Teil aus Nationalparken, Naturschutzgebieten, FFH- / Vogelschutz- oder RAMSAR- Gebieten besteht.
Ein zusätzliches „Etikett " könnte daher in den Augen vieler Menschen auf den ersten Blick überflüssig erscheinen.

Aber:
Die Anerkennung als Welterbegebiet stellt etwas Einzigartiges und von hohem internationalem Rang dar. Außerdem unterstützt sie die Lösung solcher Probleme, die nur in einem internationalen Zusammenhang angegangen werden können.
Das Prädikat „Welterbe " ist auch ein international wirksames Marketinginstrument und kann der Wattenmeerregion eine herausragende Marktposition verschaffen. 

Zusätzlich zu den traditionellen Gästen wird dieses Prädikat auch Touristen aus entfernteren Regionen der Welt anziehen.
Neben der Tourismusbranche können sich zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, weil es zunehmend attraktiv wird, in oder in der Nähe solcher Gebiete zu leben und zu arbeiten.
Das würde zusätzliches Einkommen für die Wattenmeerregion bedeuten.
Mögliche schädliche Auswirkungen auf die Natur und die Ressourcen müssen dabei aber rechtzeitig erkannt und durch sorgfältige Planung sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten ( Behörden, Organisationen, Unternehmen sowie die ansässige Bevölkerung) verhindert werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensqualität der
in der Region lebenden Menschen erhalten bleibt. 

 

Die Welterbe- Konvention der UNESCO –
Eine Verbindung von Natur und Kultur

Die ursprüngliche Absicht der Konvention von 1972 war es, das Natur-und Kulturerbe von herausragender weltweiter Bedeutung zu identifizieren. Mehr als 160 Staaten haben diese Konvention unterzeichnet. Anerkannte Stätten werden in der Liste des Welterbes veröffentlicht.

Die Konvention verbindet den Schutz von Natur und Kultur. Natur und Kultur gehören unmittelbar zusammen. Die kulturelle Identität von Völkern wird durch die Umwelt geprägt, in der sie leben. Genau wie die Kreativität der Menschen durch die Besonderheit ihrer Umwelt belebt wurde, tragen einige der spektakulärsten Stätten den Stempel jahrhundertelanger menschlicher Aktivität.

 

Entstehen zusätzliche Verpflichtungen?

Die Konvention zum Welterbe und ihre Umsetzungsrichtlinien fordern für ein Gebiet oder eine Stätte einen Managementplan und einen ausreichenden Schutzstatus durch gesetzliche Regelungen, institutionelle Maßnahmen oder Traditionen. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Umweltbeobachtung ( Monitoring) des Gebietszustandes für die periodische Berichtspflicht erforderlich. Alle diese Maßnahmen haben zum Ziel, die Werte zu erhalten, aufgrund derer das Gebiet prämiert wurde.

Die drei Staaten haben bereits viele Jahre gemeinsam für die Umsetzung dieses Ziels gearbeitet:
Die administrativen Anforderungen zum Schutz des Welterbegebietes werden dadurch erfüllt, dass das trilaterale Wattenmeerschutzgebiet als Nationalpark ( in Deutschland)
bzw. als Wattenmeernaturschutzgebiet ( in Dänemark und den Niederlanden) ausgewiesen ist.
Der Trilaterale Wattenmeerplan und das gemeinsame Monitoringprogramm bilden ein umfangreiches System aus gemeinsamen Prinzipien, Zielen, Politik, Management
und Dauerbeobachtung, welches die Anforderungen an Management und Monitoring erfüllt.

Sind zusätzliche Regelungen nötig?

Nein.
Die geltenden Regelungen entsprechen bereits vollständig
den Anforderungen. Bestehende Privatrechte und Besitztümer werden nicht angetastet.

 

 

Sind Änderungen der Regelungen oder des Wattenmeerplanes nach einer Anerkennnung weiterhin möglich?

Ja. 
Der Schutz und das Management eines Gebietes unterliegen dem Wandel. Beide müssen auf zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen reagieren. Eine nachhaltige Entwicklung der Region muss und wird möglich sein. Dies ist so lange unproblematisch, wie der Wert des Welterbegebietes im Sinne der Konvention zum Welterbe erhalten bleibt.

 

Von der Anmeldung zur Anerkennung

1. Staaten melden Gebiete oder Stätten bei der UNESCO für die Eintragung in die Liste des Welterbes an. Die intensive Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung in die Anmeldung ist für die Entwicklung einer gemeinsamen Verantwortung zum Erhalt des Gebietes von besonderer Bedeutung. 
Für das Wattenmeerschutzgebiet kann die Anmeldung nur gemeinsam
durch die Niederlande, Dänemark und Deutschland erfolgen, weil das Wattenmeer eine grenzüberschreitende Einheit darstellt.

2. Die Anmeldung erfolgt beim UNESCO World Heritage Center in Paris. Sie wird von einem Beratungsgremium des World Heritage Center nach den Kriterien der Konvention bewertet.

3. Das zwischenstaatliche und unabhängige Komitee zum Welterbe entscheidet, ob ein Gebiet aufgenommen werden soll. Dieser Prozess braucht etwa eineinhalb Jahre. Anmeldeschluss ist der 1. Februar eines Jahres.Die endgültige Entscheidung über eine Anerkennung als Welterbe wird auf der jährlichen Sitzung des Komitees im Juni des Folgejahres getroffen.
Nach Aufnahme eines Gebietes oder einer Stätte in die Liste des Welterbes
sind die Staaten verpfl ichtet, dem World Heritage Center in Abständen von sechs Jahren über den Zustand des Gebietes zu berichten, damit festgestellt werden kann, ob die Bedingungen für die Anerkennung als Welterbe weiterhin erfüllt sind.

 

Die Liste des Welterbes – Die herausragenden Kultur- und Naturgüter der Welt 

Der Grand Canyon in Amerika, das Great Barrier Riff in Australien, die ägyptischen Pyramiden und das Taj Mahal in Indien haben eines gemeinsam: sie werden in der Welterbeliste aufgeführt, genauso wie die Hansestadt Lübeck. Bis heute sind weltweit 690 Stätten als Kultur- , Natur- oder Natur- und Kulturerbe benannt. In Europa gibt es allerdings nur eine Handvoll Gebiete, die als Weltnaturerbe anerkannt sind und keines ist so einzigartig, spektakulär, groß und wohlbekannt wie das Wattenmeer.

Für eine Anerkennung muss ein Gebiet oder eine Stätte eine herausragende Bedeutung als Erbe der Menschheit aufweisen. Es muss belegt werden, dass das Gebiet weltweit einzigartig ist und für zukünftige Generationen erhalten bleibt. 

 

Kontaktadressen:

Niedersächsisches Umweltministerium
Postfach 41 07
30041 Hannover

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten
des Landes Schleswig- Holstein
Mercatorstr. 3
24106 Kiel

Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Billstr. 84
20539 Hamburg

 

Weitere Informationen:

Burbridge, Peter: Die Anmeldung des Wattenmeer- Schutzgebietes als Welterbestätte. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Trilateralen Wattenmeerkooperation und des Gemeinsamen Wattenmeersekretariats (2000). Bericht (140 KB): Annex 3-1 (920 KB) / Annex 3-2 (830 KB)

Weitere Informationen über die Konvention zum Welterbe finden Sie unter: World Heritage Center, UNESCO, www.unesco.org/whc

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Photos: 
NPA/Archiv Wernicke, Quedens, Ketelsen, Fiedler, Jessel, DelMessier, Stock,
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, Jan Abrahamse

 

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